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Das tschechische Parlament erhöht die Anzahl der Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis

Das tschechische Parlament erhöht die Anzahl der Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis

Durch: Teresa Garcia Aktivismus

Das Unterhaus des tschechischen Parlaments hat einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des medizinischen Cannabis-Sektors angenommen. Der am vergangenen zweiten Juni akzeptierte Gesetzestext, der jetzt die Zustimmung des Staatsoberhaupts und des Senats benötigt, sieht die Vergabe von Anbau- und Herstellungslizenzen für medizinisches Cannabis an Privatunternehmen vor sowie auch den Export dieser Produkte und den Vertrieb von Extrakten. Er beinhaltet auch eine Aktualisierung des elektronischen Rezept-Systems, um Rezepte mit Medikamenten auf Cannabis-Basis für Ärzte und Patienten zu erleichtern. Des Weiteren ist die vollständige Legalisierung von Hanf mit einem THC-Anteil von unter 1% geplant, da dieser nicht als Suchtmittel betrachtet wird.

Die Tschechische Republik war eines der ersten Länder der EU, das den Zugang zu medizinischem Cannabis reguliert hat. Das geschah in diesem Fall 2013, obwohl noch weitere fünf Jahre vergehen mussten, bis Cannabis-Produkte im Gesundheitssystem zu sehen waren, dies trotz der Tatsache, dass schon damals der Eigenanbau von medizinischem Cannabis bei vorhergehender Registrierung gesetzlich erlaubt war. Seit 2015 konnte das medizinische Cannabis nur für die Behandlung von Krebs, Parkinson, Multipler Sklerose und Psoriasis legal eingesetzt werden. Und nur 50 Ärzte hatten das Recht, es ihren Patienten zu verschreiben, wobei diese Produkte landesweit lediglich in 41 Apotheken erhältlich waren, wie aus einem Bericht der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht hervorgeht. Zwei Jahre später, so ein Bericht der Europäischen Beobachtungsstelle für den Konsum und Anbau von Cannabis, wurde die Palette der mit medizinischem Cannabis behandelbaren Leiden um folgende Anwendungsgebiete erweitert: chronische Schmerzen, Übelkeit, Appetitlosigkeit bei Krebs- oder Aidspatienten, Krampflinderung bei amyotropher Lateralsklerose (ALS) und Reduzierung von nervösen Ticks bei Patienten, die unter dem Tourette-Syndrom leiden.

 

 

Im Jahr 2020 verfügte ein weiteres neues Gesetz, dass 90% der Kosten für diese Produkte von den Krankenkassen zu übernehmen waren, bis zu maximal 30 Gramm pro Monat. Diese Gesetzesänderung bewirkte, dass sich in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 der Konsum von medizinischem Cannabis im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres verdoppelte, wie die auf Analysen des Cannabis-Sektors spezialisierten Prohibition Partners mitteilen.

Das Cannabis stammte in den ersten Jahren von der belgischen Firma Bedrocan und danach hatten bis jetzt die tschechischen Unternehmen Elkoplast Slušovice s.r.o. – die Einzigen mit einer staatlichen Vermarktungslizenz – und Alliance Healthcare s.r.o. – die Einzigen mit einer Vertriebslizenz – das Versorgungsmonopol für Cannabis. Die endgültige Annahme des neuen Gesetzes wird eine größere Vielfalt an medizinischen Cannabis-Produkten am tschechischen Markt ermöglichen und man erwartet auch, dass ein Rückgang der Preise bewirkt werden wird.

„Die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs durch das Parlament ist ein wichtiger Meilenstein für die Patienten und Verteidiger von medizinischem Cannabis in der Tschechischen Republik“, bestätigt Pavel Kubu, leitender Direktor vom International Cannabis and Cannabinoids Institute (ICCI), gegenüber Prohibition Partners. „Wir müssen in Bezug auf den zu erwartenden Arbeitsaufwand realistisch sein. Dieser Gesetzesentwurf könnte einiges zur Förderung von medizinischem Cannabis und Hanf im Land beitragen, aber dabei hängt viel von der Umsetzung der Gesetze ab und Gruppierungen wie das ICCI werden in den kommenden Monaten eng mit der Regierung zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass die Interessen der Patienten und der Industrie gewahrt bleiben.“

Die Tschechische Republik hat traditionell eine offene Cannabis-Politik gepflegt, nicht nur in Bezug auf die medizinische Nutzung. Seit 2010 sind Konsum und Besitz von bis zu fünf Gramm Haschisch oder 15 Gramm Marihuana straffrei, ebenso wie der Eigenanbau von bis zu fünf Pflanzen pro Person. Bei größeren Mengen werden Gefängnis- oder Geldstrafen in der Regel durch Entzugsprogramme ersetzt.

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