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Die UNO erkennt den medizinischen Wert von Cannabis an

Die UNO erkennt den medizinischen Wert von Cannabis an

Durch: Teresa Garcia Ärtzlich

Die Suchtstoffkommission der UNO erkannte am zweiten Dezember die medizinische Nutzung von Cannabis an. Sie traf die Entscheidung mit einfacher Mehrheit, die Abstimmung fand in Wien statt und 53 Staaten nahmen daran teil. Dieses Ereignis wird vom Dachverband der Cannabis-Vereine (Confederación de Asociaciones Cannábicas) und verschiedenen Pro-Cannabis– und Menschenrechts-Organisationen als „historisch“ eingestuft.

Die Anerkennung der medizinischen Verwendung von Cannabis basiert auf einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2018. Die WHO hatte schon bei ihrem 38. Treffen des Expertenkomitees für Drogenabhängigkeit (Expert Committee on Drug Dependence, ECDD) darauf hingewiesen, dass die medizinische Nutzung von Cannabis und dessen Folgeprodukten in den letzten Jahren zugenommen hatte und dass neue aus dem Cannabis gewonnene Pharma-Produkte existierten, aber dass die Pflanze trotzdem noch nicht offiziell von diesem Komitee untersucht worden war.

Die UNO erkennt den medizinischen Wert von Cannabis an

Die Maßnahme wird zur Folge haben, dass das Cannabis von der Liste IV des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 verschwindet, auf welcher gefährlichere Substanzen wir das Heroin geführt werden, was bisher gesetzliche Regelungen für seinen Gebrauch und seine Erforschung verhinderte.

Die neue Einstufung des Cannabis, welche jedem Land die gesetzliche Regelung seiner medizinischen Nutzung ermöglicht – was in der Praxis schon etwa 20 Länder gemacht haben –, wurde von insgesamt 27 der 53 an der Abstimmung teilnehmenden Staaten befürwortet. Dazu gehörte die Mehrheit der europäischen Staaten, so auch Spanien. Das von der rechtsextremen Fidesz-Partei regierte Ungarn war der einzige europäische Staat, der die neue Einstufung ablehnte. Die Ukraine enthielt sich der Stimme.

 

 

Der Vorschlag stieß bei Russland, China, Japan, der Türkei, Brasilien, Kuba und Algerien auf heftige Ablehnung. Letzteres stimmte gegen die Neubewertung, obwohl seine traditionelle Medizin die Verwendung von Cannabis seit dem 12. Jahrhundert vorsieht. „Wenn die algerische Regierung ihre frontale Ablehnung der Empfehlungen der WHO am zweiten Dezember bestätigt, dann wird in die Geschichte eingehen, dass diese Traditions-Pflanze der algerischen Pharmakopöe von den französischen Kolonialisten besser verteidigt worden sein wird als von der ‚Demokratischen Volksrepublik‘ Algerien“, schrieben Farid Ghehiouèche – Mitbegründer der Organisation Cannabis sans frontières – und Kenzi Riboulet-Zemouli, der Direktor von For Alternative Approaches to Addiction, Think & do tank (FAAAT), der auch gemeinsam mit Michael Krawitz eine Webseite betreibt, die den gesamten Abstimmungsprozess bei der UNO dokumentiert hat.

Die Streichung des Cannabis von der Liste IV der Betäubungsmittel war nicht die einzige von der WHO vorgeschlagene Maßnahme, wohl aber die einzige in der Abstimmung angenommene. Die Weltgesundheitsorganisation gab insgesamt vier Empfehlungen zu verschiedenen mit dem Cannabis in Verbindung stehenden Bestandteilen ab. Abgesehen von der Streichung aus der Liste IV empfahl sie auch, dass Pharmazeutika mit THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) in die Liste III des Einheitsabkommens von 1961 aufgenommen werden sollten, welche Substanzen beinhaltet, deren Missbrauch unwahrscheinlich ist und die einer geringeren Kontrolle unterworfen sind, wie etwa Produkte, die weniger als 2,5% Kodein oder 0,1% Kokain enthalten. Zu dieser Änderung kam es nicht, weil sie von 27 der an der Abstimmung beteiligten Länder abgelehnt wurde, darunter die USA und Mexiko. Die gleiche Anzahl von Staaten lehnte es auch ab, Extrakte und Tinkturen nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen, und nur vier Länder befürworteten das Streichen von CBD-Produkten mit weniger als 0,2% THC aus dem Einheitsabkommen, womit sie keiner Kontrolle mehr unterliegen würden.

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