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Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Alles, was Du wissen musst

Durch: Contributor Aktivismus

Bald ist es soweit: Cannabis wird demnächst in Deutschland legalisiert! Wenn alles wie geplant läuft, wird Marihuana ab dem 1. April 2024 für den Verkauf und Konsum als Produkt für den Genusskonsum im Land verfügbar sein. In diesem umfassenden Artikel bieten wir Dir eine genaue Beschreibung darüber, wie in Deutschland mit diesem Paradigmenwechsel umgegangen wird. Die Informationen umfassen rechtliche Aspekte wie die zulässigen Mengen für den Besitz und den Anbau, technische Einzelheiten wie der maximal zulässige THC-Gehalt in Produkten und vieles mehr.

In Deutschland ist es bis zum heutigen Tage weiterhin illegal, Cannabis zu kaufen oder zu verkaufen. Auch der Anbau und der Besitz sind verboten. Aber Marihuana wird für den Genusskonsum legalisiert … und zwar bald. Sofern alles nach Plan der Bundesregierung läuft, sollen ab dem 1. April 2024 der Anbau für den Eigenbedarf und der Besitz gewisser Mengen an Marihuana für Erwachsene erlaubt werden. Und am dem 1. Juli 2024 sollen bereits Cannabis-Clubs für den gemeinschaftlichen Anbau möglich sein. Aber werfen wir einen Blick auf die Entwicklung der bisherigen Ereignisse, um zu erfahren, an welchem Punkt des Vorgangs wir uns derzeit befinden.

Zeitleiste des Legalisieriungsvorgangs in Deutschland

Die Regulierung von Cannabis für den Genusskonsum war eine der großen Wahlversprechungen der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen. Anscheinend handelte es sich bei diesem Projekt um eines der wenigen, bei denen sich die Koalitionspartner seit Regierungsantritt 2021 einig waren.

Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP vereinbarten mittels des sogenannten ‚Entwurfs für das neue „Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis“ oder kurz Cannabisgesetz (CanG)‘, die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken über autorisierte Vertriebsstellen zu ermöglichen“. Der Anbau und Verkauf von Cannabis in Deutschland müsse durch den Staat neu reguliert werden und ermögliche auch den Anbau für den Eigenbedarf von einigen Pflanzen. Außerdem wurde geplant, den Vertrieb von Cannabis für medizinische Zwecke über Apotheken im Land zu regulieren (was bereits seit 2017 nicht mehr unter Strafe steht).

Die Bundesregierung rechtfertigte den Gesetzesentwurf, der seitdem zur Debatte steht, damit, dass das Verbot den Konsum von Cannabis nicht eingedämmt sondern sogar verstärkt habe. Zudem würden der gesetzeskonform durch den Staat überwachte Vertrieb den Schutz der Jugend und der Gesundheit allgemein verbessern, weil so weniger kontaminierter Cannabis in Umlauf gerate. Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte im Herbst 2022 die ersten konkreten Vorschläge für die Umsetzung in dem Eckpunktepapier vor, das eine Art Entwurf für das Gesetz darstellte, das bis Ende März 2023 fertiggestellt werden sollte.

Die rechtlichen Anforderungen der Europäischen Union erforderten jedoch, den Plan zu ändern: „Die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis widerspricht den rechtlichen Anforderungen internationalen und europäischen Rechts“, urteilte damals die damit beauftrage Rechtssprechung. Die Pläne der Ampelfraktion überschraten insbesondere die Konventionen der Vereinten Nationen im Kampf gegen Drogen.

Richtungwechsel hin zu einer strengeren Legalisierung

Anstelle einer umfassenden Legalisierung versprach die Bundesregierung also eine Entkriminalisierung unter strengeren Bedingungen sowie eine Umsetzung in zwei Phasen. Ende November 2023 vereinbarten die Koalitionsfraktionen in einem neuen Eckpunktepapier, Cannabis aus der Liste verbotener Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes zu entfernen. Der Eigenanbau daheim und der Besitz gewisser Mengen der Droge sollen für Erwachsene ab dem 1. April 2024 erlaubt werden. Zudem soll auch der gemeinschaftliche Anbau in sogenannten „Anbauvereinigungen“ ab dem 1. Juli möglich gemacht werden. Dies wird in dem zukünftigen Gesetz als 1. Säule bezeichnet.

Die deutschen Behörden planten eventuell außerdem eine zweite ergänzende Maßnahme einzuführen, die Pilotprogramme für den kommerziellen Vertrieb in Städten im gesamten Bundesgebiet vorsieht. Nachdem im Bundestag die Legalisierung der „1. Säule“ verabschiedet wurde, arbeiten die Gesetzgeber weiter an der „2. Säule“.

Kurz nach der Vereinbarung brachten Politiker der SPD jedoch ihre Besorgnis zum Ausdruck. Aus diesem Grund wurden verschiedentliche Bedingungen eingeführt wie zum Beispiel Mindestentfernungen zu Schulen und Kindergärten für den Konsum von Cannabis.

Über die Legalisierung von Cannabis hätte bereits im Dezember 2023 im Bundestag abgestimmt werden müssen, damit das Gesetz zu Beginn 2024 hätte in Kraft treten können. Aber der Gesetzesentwurf verschwand plötzlich von der Tagesordnung des Parlaments. Es wurde behauptet, dass es sich um eine rein diplomatische Entscheidung handele: Über die Legalisierung sollte nicht inmitten der entflammten Haushaltsdebatte und dem kurz zuvor entbrannten Krieg in Israel entschieden werden.

Das aktuelle Cannabisgesetz: Das sagen die Gegner

Tatsächlich aber hat der Gesetzesentwurf seitens der SPD, dem Koalitionsführer, erheblichen Gegenwind bekommen. Insbesondere seitens der Innenminister der Bundesländer wurden Bedenken angemeldet, aber auch die Bundesministerin des Inneren Nancy Faeser (SPD) äußerte sich besorgt, was es insgesamt ungewiss erscheinen lässt, dass der Gesetzesentwurf tatsächlich verabschiedet wird.

Eine der Hürden, die sich ergeben hat ist einer der Kritikpunkte des Richterbunds, dass das Gesetz zu sehr in Details ginge und so eine zusätzliche Belastung darstelle, da es zu zahlreichen Rechtsverfahren führen werde. Zu den weiteren Gegnern gehört das Bundeskriminalamt (BKA), das ebenfalls befürchtet, dass die umfangreichen Anforderungen des Gesetzes zu einer verstärkten Belastung der Ordnungskräfte führen werde.

Außerdem warnen die Verbände der Kinder- und Jugendärzte vor den gesundheitlichen Risiken für die Jugendlichen: Ihre psychische Gesundheit und ihre Entwicklungsmöglichkeiten seien durch eine teilweise Legalisierung, wie sie vorgeschlagen wurde, gefährdet.

Wann wird Cannabis in Deutschland erlaubt?

Trotz des Widerstands in den Reihen der Ampelkoalition und insbesondere seiner eigenen Partei, besteht Karl Lauterbach auf die vorgesehene Legalisierung von Cannabis. „Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar nach den Haushaltsverhandlungen im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann.  Die Gespräche dazu laufen vielversprechend“, erklärte er kürzlich gegenüber der Welt am Sonntag.

Nach der abschließenden Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag, wird es dem Bundesrat, der Länderkammer vorgelegt. Dieses unabhängige Staatsorgan repräsentiert die Bundesländer in den gesetzgebenden Verfahren. Dort wird es am 22. März besprochen. Sollte es diese Hürde meistern (die Mitglieder des Bundesrates haben schon im September erfolglos versucht, die vorgeschlagene Reform zu blockieren), könnte das Gesetz noch vor der erst kürzlich geänderten Frist dem 1. April 2024 in Kraft treten.

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Befürwortung von Cannabis zu sehen auf einer Ampel in Aachen, Deutschland.

Häufige Fragen über die Legalisierung von Marihuana in Deutschland

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten, die Du über die bevorstehende Regulierung von Cannabis in Deutschland wissen solltest.

Warum ist Cannabis in Deutschland immer noch verboten?

Im Gegensatz zu erlaubten süchtig machenden Substanzen wie Tabak und Alkohol unterliegt Cannabis ebenso wie Drogen wie Heroin oder MDMA („Extasis“) dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das heißt, dass der Besitz jeglicher Form von Cannabis (Haschisch, Marihuana…) auch weiterhin als strafbarer Delikt gilt. Wenn es sich um eine geringe Menge handelt und diese für den persönlichen Konsum bestimmt ist, kann der Staatsanwalt davon absehen, die betroffene Person zu verurteilen. Die Grenzwerte der Menge in Gramm, die als „geringe Menge“ betrachtet wird, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab.

Wieviel Gramm sind pro Person zulässig?

  • Erwachsene sollen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen dürfen.
  • Im Eigenanbau soll ein Besitz von bis zu 50 Gramm und drei Pflanzen mit weiblichen Blüten pro Erwachsener erlaubt werden.
  • Der Besitz von ab 30 Gramm im öffentlichen Bereich und ab 60 Gramm im Privatbereich steht unter Strafe. Sollte der Grenzwert für den Besitz überschritten werden, drohen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro.

Was heißt bei Cannabis verboten?

Die vorgesehenen strafrechtlichen Bestimmungen werden gelockert. Anfänglich wurde der Besitz von über 25 Gramm als Straftatbestand betrachtet. Jetzt sollen Mengen von 25 bis 30 Gramm im öffentlichen Bereich und von 50 bis 60 Gramm im privaten Bereich als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Lediglich wenn diese Mengen überschritten werden, wird der Besitz zu einem Straftatbestand, der theoretisch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann.

Werden vorherige Verurteilungen wegen Cannabisbesitz aufgehoben?

Ja. Vorherige Strafen wegen Besitz oder Eigenanbau von bis zu 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht werden. Ebenso werden entsprechende strafrechtliche Verfahren und laufende Untersuchungen eingestellt.

Anfänglich dürfte der Anbau und die Abgabe über Anbauvereinigungen ohne wirtschaftlichen Gewinn oder über Cannabis Clubs wie es sie bereits in einigen Regionen Spaniens und in Malta gibt, möglich sein. Dort müssen die Pflanzen „gemeinschaftlich“ und nicht „kommerziell“ angebaut werden und dürfen nur an die Mitglieder des Clubs abgegeben werden. Die Finanzierung muss über den Mitgliedsbeitrag erfolgen. Pro Club dürfen maximal 500 Mitglieder teilnehmen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht zulässig.

  • Menge: Cannabis Clubs dürfen ihren Mitgliedern maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben.
  • Altersbeschränkung und THC-Gehalt: Für Mitglieder unter 21 Jahren wird eine maximale Menge von 30 Gramm pro Monat vorgeschrieben, wobei der THC-Gehalt maximal 10 % betragen darf.
  • Standorte: Anbauvereinigungen müssen einen Abstand von mindestens 200 Metern von Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einhalten. Sie dürfen sich auch nicht in einer Wohnung oder in einem anderen Gebäude oder einer anderweitigen Immobilie befinden, die als Wohneinrichtung genutzt wird.
  • Anzuwendende Normen: Der Konsum von Cannabis direkt in den Anbauverbänden ist nicht erlaubt. Cannabis darf nur in „neutralen Verpackungen“ mit einer Bedienungsanleitung abgegeben werden. Die Anbauräume und das Eigentum der Cannabis Clubs müssen angemessen umzäunt und einbruchsicher gestaltet sein.
  • Jugendschutz: Jeder Club muss ein Protokoll zum Schutz der Gesundheit und der Jugend aufstellen und einen Beauftragten für die Suchtprävention ernennen, der entsprechend geschult sein muss und regelmäßig an Aktualisierungsschulungen teilnimmt.
  • Sonstiges: Die Clubs müssen den Behörden jährlich über die Menge des im Vorjahr hergestellten, abgegebenen und zerstörten Cannabis Bericht erstatten. Außerdem müssen sie das aktuelle Inventar einschließlich des Gehalts an aktiven Wirkstoffen informieren (THC und CBD).

Wie viele Pflanzen kann man für den Privatgebrauch haben?

Erwachsene mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland dürfen bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den persönlichen Konsum an ihrem gewöhnlichen Wohnsitz haben. Cannabis aus privatem Anbau darf nicht an Dritte abgegeben werden.

Wie bekommt man Marihuanasamen für den Eigenanbau?

Es können Cannabissamen aus den Mitgliedsstaaten der EU für den Privatanbau importiert werden. Der Kauf von Samen über das Internet oder über den Fernvertrieb mit Versand nach Deutschland sind erlaubt. Außerdem können Anbauverbände bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Cannabisstecklinge pro Monat an erwachsene Mitglieder abgeben, vorausgesetzt dass die Cannabissamen und Stecklinge im Rahmen des gemeinschaftlichen Anbaus entstanden sind.

Worauf ist bei dem Anbau von Cannabis daheim zu achten?

Es müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um das angebaute Cannabis, die Pflanzen und die Samen vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten zu schützen. Hierzu gehört die Verwahrung der Cannabispflanzen sowie des geernteten Haschisch oder Marihuanas in abgeschlossenen Schränken oder Räumen. Außerdem dürfen die Nachbarn keinen unverhältnismäßigen Störungen ausgesetzt werden. Gegebenenfalls muss eventuellen Störungen durch Gerüche mittels Belüftungs- bzw. Luftfiltersystemen vorgebeugt werden.

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Der Anbau daheim muss diskret sein und es dürfen nicht mehr als drei Pflanzen angebaut werden.

Dürfen Jugendliche Cannabis kaufen oder konsumieren?

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Cannabis weder besitzen noch konsumieren. Wenn sie dennoch im Besitz von Marihuana ertappt werden, führt das nicht zu rechtlichen Schritten gegen sie. Allerdings müssen sie an Präventionsprogrammen teilnehmen, wenn sie von der Polizei festgenommen werden. Zum Schutz Minderjähriger werden einige Strafen jedoch erhöht: Wenn beispielsweise Erwachsene über 21 Jahren Minderjährige dazu ermutigen oder diese dabei unterstützen, Cannabis anzubauen oder zu kaufen, müssen sie mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Außerdem gibt es für Personen von 18 bis 21 einen niedrigeren THC-Grenzwert für den Kauf von Cannabis.

Darf man Marihuana in der Öffentlichkeit rauchen?

Der Konsum von Cannabis ist in einem Umkreis von 100 Metern rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und öffentliche sportliche Einrichtungen verboten. Nach dem Gesetzesentwurf darf zudem in Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 kein Marihuana geraucht werden.

Wie wird das Fahren unter Einfluss von Cannabis bestraft?

Der Bundesverkehrsminister schlägt Ende März 2024 einen Grenzwert für THC, den aktiven Wirkstoff von Cannabis vor, um eine ähnliche Regelung wie den 0,5 Promille-Grenzwert für Alkohol aufzustellen. Derzeit besteht ein strenges Verbot des Fahrens unter Einfluss von Cannabis, das mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro, einem mehrere Monate dauernden Fahrverbot, zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und schlimmstenfalls dem Führerscheinentzug geahndet wird.

Wird Cannabis frei im Handel erhältlich sein?

In einer zweiten Phase der Legalisierung von Cannabis 2024 sollen die kommerziellen Lieferketten in Gemeinden verschiedener Bundesländer von der Produktion bis zum Verkauf in Fachgeschäften getestet werden. Es ist noch nicht bekannt, welche Bundesländer hierzu gewählt werden. Verschiedene Städte wie Berlin, Bremen und Schwerin haben bereits ihr Interesse geäußert. Bayern ist dagegen voll und ganz gegen diese Pläne: Das Bundesland fürchtet den Drogentourismus. Die Projekte müssen wissenschaftlich begleitet werden sowie auf eine Laufzeit von fünf Jahren und auf die Einwohner der Gemeinden begrenzt sein. Laut der Bundesregierung muss dieser zweite Schritt der Legalisierung in Einklang mit der EU koordiniert werden.

Ist Cannabis derzeit für medizinische Zwecke erlaubt?

Ja. Cannabis für medizinische Zwecke ist aus rechtlicher Sicht eindeutig von Cannabis für nicht-medizinische Zwecke abzugrenzen. Daher unterliegt Cannabis für medizinische Zwecke nicht dem Cannabisgesetz sondern dem eigenständigen Gesetz für medizinisches Cannabis. Die bestehenden Vorschriften über Cannabis für medizinische Zwecke bleiben praktisch unverändert fortbestehen, sodass es auch weiterhin als Medikament entsprechend der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verschrieben werden kann.

Wie wirkt sich die Legalisierung in Deutschland auf den Rest der Welt aus?

Deutschland ist das Land, das als letztes die Pläne zur Legalisierung von Cannabis verworfen, verschoben oder erheblich verwässert hat, nachdem es ursprünglich eine weitreichende Legalisierung versprochen hatte. Diese politischen Wendungen sind eine wichtige Lektion für alle Länder, die zeigt, wie wichtig es ist, strategisch und nicht völlig unüberlegt vorzugehen.

In Deutschland wird für eine Bevölkerung von 83 Millionen Personen versucht, die Politik in Sachen Cannabis zu ändern und die Interessen der Marihuana-Branche zu verteidigen. Im Vergleich dazu entspricht die gesamte Bevölkerung der vier Länder, in denen die Legalisierung bereits Realität ist (Uruguay, Kanada, Malta und Luxemburg) nur etwa der Hälfte der Bevölkerung von Deutschland.

Und wenn sich die Legalisierung in Deutschland unvermeidlich verwirklicht, werden andere Nationen diesem Beispiel folgen, was wiederum gewiss dazu führen wird, dass sich die Politik in Sachen Cannabis weltweit wesentlich weiter modernisieren wird, als das bislang der Fall ist. Daher ist der neue Gesetzesentwurf ein wichtiger Meilenstein, der gefeiert werden will und zwar sowohl in Deutschland als auch im Rest der Welt.

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Kannabia accept no responsibility for any illegal use made by third parties of information published. The cultivation of cannabis for personal consumption is an activity subject to legal restrictions that vary from state to state. We recommend consultation of the legislation in force in your country of residence to avoid participation in any illegal activity.

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