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Die spanische Regierung hat bis jetzt 8 Lizenzen für den Cannabisanbau vergeben

Die spanische Regierung hat bis jetzt 8 Lizenzen für den Cannabisanbau vergeben

Durch: Laura Rueda Ärtzlich

Miguel Vila Gómez, Abgeordneter der Gruppierung Unidos Podemos – En Comú Podem – En Marea, stellte im Oktober 2018 eine schriftliche Anfrage an den Congreso de los Diputados, das Unterhaus des spanischen Parlaments. Es ging um die bisher vergebenen Lizenzen zum Anbau von Cannabis Sativa in Spanien, und am 2. Januar 2019 erfolgte die schriftliche Antwort der Administration. Es sind bislang insgesamt acht Lizenzen vergeben worden, fünf für Forschungszwecke, eine ausschließlich für „didaktische und erzieherische“ Ziele und zwei für medizinische Zwecke.

In den sieben Jahren zwischen 2011 und Dezember 2018 hat das Spanische Amt für Medikamente und Gesundheitsprodukte (Agencia Española del Medicamento y Productos Sanitarios, AEMPS) acht Bewilligungen für den Anbau und die Herstellung von Cannabis erteilt. Unseren Gesetzen entsprechend ist der Anbau der Pflanze verboten, aber einige Firmen haben die Genehmigung dieser Institution für eigene Zuchtanlagen. Das Antwortschreiben führt weiter aus, dass momentan nur fünf der Lizenzen gültig sind.

Das Generalsekretariat des Unterhauses weist darauf hin, dass der Anbau der Cannabispflanze für die Faserproduktion, traditionell bekannt als Anbau von Textilhanf, im Drogengesetz 17/1967 vom 8. April geregelt ist, und dass der Anbau mit einer ausdrücklichen Autorisierung der zuständigen Behörde – in diesem Fall das Ministerium für Gesundheit, Konsum und Soziales Wohlergehen – erlaubt ist.

Andererseits hat das Spanische Amt für Medikamente und Gesundheitsprodukte bis Dezember 2017 sechs Genehmigungen für den Anbau von Cannabis Sativa für didaktische, erzieherische und Forschungszwecke erteilt. Wie das Dokument ausführt, „… verfügte im vergangenen Januar nur ein Rechtsträger über eine – von den zuvor genannten abweichende – Lizenz für Anbau, Herstellung, Import, Export, Vertrieb und Handel von Cannabis Sativa und seinen Produkten für medizinische Zwecke.“

Die spanische Regierung hat bis jetzt 8 Lizenzen für den Cannabisanbau vergeben

8 Bewilligungen für 7 Rechtsträger

Zwischen 2011 und Februar 2018 hat das Spanische Amt für Medikamente und Gesundheitsprodukte 12 Bewilligungen für den Anbau von zur Herstellung von Rauschmitteln bestimmten Pflanzen erteilt, die Bewilligungen für den Anbau von „Cannabis Sativa“ und „Papavers Somniferum“ (Schlafmohn) miteinbezogen. Bis zum jetzigen Datum haben sie auch insgesamt acht Genehmigungen für den Anbau von Cannabis Sativa an sieben Rechtsträger vergeben.

Dabei geht es um fünf Lizenzen für den Anbau zu Forschungszwecken, eine davon für Pflanzen mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2%, eine Lizenz für den Anbau ausschließlich für didaktische und erzieherische Ziele und zwei für den Anbau für medizinische Zwecke. Eine der zwei Lizenzen für medizinische Zwecke ist für Herstellung und Export von Samen und Stecklingen von Cannabis Sativa und die andere für Produktion und Herstellung von Cannabis und seinen Produkten.

Wieviele davon sind in Kraft? Den Angaben des Schreibens zufolge sind es vier für den Anbau der Pflanze für Forschungszwecke, davon eine für Pflanzen mit einem THC-Gehalt von unter 0,2%, und eine für die Herstellung und Produktion von „Cannabis Sativa“ und seinen Produkten. Es wird auch erwähnt, dass zur Zeit acht Ansuchen um Anbaugenehmigungen am Laufen sind, vier für medizinische Zwecke und vier für Forschungszwecke. Die Rechtsträger mit Anbaubewilligungen für Forschungszwecke sind Cáñamo y Fibras Naturales, S.L. (Cafina), CIJA Preservation, S.L. DJT PLANTS, Phytoplant Research, S.L und die Polytechnische Universität von Valencia.

Der Rechtsträger im Besitz der Lizenz für „ausschließlich didaktische und erzieherische“ Ziele ist Parque Etnográfico Pirámides de Güimar S.A.U in Santa Cruz de Tenerife. DJT Plantshat die Genehmigung für die Herstellung und den Export von Cannabissamen und -stecklingen und Alcaliber S.A. für die Produktion und Herstellung von Cannabis und seinen Produkten.

Samensorten

Es werden uns auch Daten über die von den autorisierten Rechtsträgern verwendeten Samen- und/oder Stecklingssorten zur Verfügung gestellt. Wir wollen sie nachfolgend auflisten: Argyle, Red nº 4, Red nº 2, Bakerstreet, Orange nº 1, Penelope, Green nº 3, Red nº 1, Yelow nº 3, Nos, Theresa, Sara, Aida, Octavia, Juani, Pilar, Goya, Nebula, Good dog, Jack Flash, 818 Headband, El nino, Kompolti Hibrid TC, Kompolti, Futura 75, Uso-31, Tiborszallasi, Antal, Finola, “Cannabis sativa” der Spezies “indica”, “rifensis”, “nepalensis”, “indochinensis”, “guineensis”, “sinensis”, “malabarensis” und “himachalensis”, “Cannabis ruderalis” der Spezies “tienshianensis” und “Cannabis ruderalis” der Spezies “siberiensis”.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Lizenz

Was benötigt ein Rechtsträger, um bei der AEMPS um eine Genehmigung ansuchen zu können? Den Vertrag mit dem oder den Rechtsträger(n), von denen die Cannabissamen oder -stecklinge bezogen werden und Unterlagen die belegen, dass dieser Provider im Besitz einer Genehmigung für die Produktion von Samen und/oder Stecklingen ist. Nach der Erteilung der Bewilligung erfolgt eine laufende Kontrolle in Form eines jährlichen Berichts über die Ergebnisse der realisierten Aktivitäten. Die autorisierten Rechtsträger werden aufgefordert, genau über alle Daten im Zusammenhang mit dem genehmigten Projekt zu berichten.

Das Schreiben stellt auch klar, dass das Spanische Amt für Medikamente und Gesundheitsprodukte „… alle Inspektionen durchführen darf, die es für angebracht hält, und dass die Betriebe währenddessen alle von ihnen verlangten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Projekt zur Verfügung stellen müssen.“ Es war der sozialistische Parlamentsclub, der diese parlamentarische Anfrage im Vorjahr an das Unterhaus richtete, und damals antwortete die Regierung, dass etwa 160 Anträge für Cannabis-Anbaubewilligungen eingegangen waren.

 

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