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In Frankreich wird der Verkauf von CBD-Blüten endgültig erlaubt

Durch: Contributor Aktivismus

Ausgezeichnete Nachrichten für Cannabis in Frankreich. Der Staatsrat hat endgültig die Verordnung aufgehoben, die den Verkauf von Blüten und Blättern von Cannabis mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3% verboten hatte. Das höchste Verwaltungsgericht gibt an, dass CBD (Cannabidiol) keine psychoaktive Wirkung hat und nicht zu einer Abhängigkeit führt, sodass es nicht als Rauschgift betrachtet werden kann. Desweiteren wird argumentiert, dass der Konsum von Blüten und Blättern der Cannabissorten mit geringem THC-Gehalt kein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt. Daher wird die Vermarktung als legal betrachtet.

Das französische Recht verbietet die Produktion, Vermarktung, den Besitz, Kauf oder Konsum von Cannabis (Pflanze, Harz und daraus gewonnene Erzeugnisse). Es wird jedoch auch vorgesehen, dass „der Anbau, Import, Export sowie die industrielle und kommerzielle Nutzung von Cannabissorten ohne psychoaktive Eigenschaften“ autorisiert werden kann.

Auf Grundlage dieser Ausnahmeregelung wurde die Nutzung von Blüten und Blättern von Cannabissorten mit einem Gehalt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) von bis zu 0,3% vor einem Jahr, genauer gesagt am 30. Dezember 2021 durch einen interministeriellen Erlass für die Produktion von Extrakten autorisiert, sofern stets dieser Prozentsatz eingehalten wird. Dieser Erlass verbot aber im gleichen Zuge den Verkauf dieser selben Sorten an Konsumenten von Blüten und Blättern in „naturbelassenem Zustand“ und zwar „unabhängig von der Form, in der das Endprodukt genutzt wird (Tees, Öle, Kosmetika mit CBD usw.)“.

Letztere Maßnahme wurde jedoch rasch vorübergehend von dem französischen Staatsrat aufgehoben. Diese staatliche Stelle fungierte als Rechtsberater der Exekutive als Ende Januar 2022 der besagte Rat auf Drängen von Akteuren der CBD-Branche, die sich um die Auswirkungen des Erlasses auf ihre wirtschaftliche Aktivität sorgten, festgestellt hatte, dass aus den „Untersuchungen […] nicht hervorgeht, dass Hanfblüten und -blätter mit einem THC-Gehalt von maximal 0,3% so gesundheitsschädlich seien, dass sie eine solche Maßnahme rechtfertigen würden“.

Nach dieser vorübergehenden Aufhebung äußerte sich der Staatsrat am vergangenen Donnerstag, 29. Dezember 2022 über die Angelegenheit und erklärte die Regierungsverordnung, die den Verkauf von Hanf-Blüten und -Blättern für die Produktion von CBD verbot, endgültig für ungültig. Die Entscheidung entsprach den Erwartungen und bestätigt die gleiche Einstellung von vor einem Jahr: Das allgemeine Verbot wird in Anbetracht des Risikos als „unverhältnismäßig“ betrachtet.

Das oberste Verwaltungsgericht hat mehrere Gründe für diese endgültige Entscheidung angeführt:

  • Erstens haben die Untersuchungen gezeigt, dass „CBD entspannende und krampflösende Eigenschaften hat, aber im Gegensatz zu THC keine psychoaktive Wirkung aufweist und nicht süchtig macht“. Daher ist CBD kein Rauschgift.
  • Zweitens muss ein allgemeines Verbot gerechtfertigt sein und dem Risiko, das von dem Produkt ausgeht, angemessen sein. Jedoch konnte bislang „noch keine Schädlichkeit anderer Moleküle aus Blüten und Blättern von Cannabis, insbesondere von CBD nachgewiesen werden“ und der Konsum von Produkten, die einen THC-Gehalt von unter 0,3% aufweisen „stellt kein Risiko für die öffentliche Gesundheit dar“, das ein absolutes Verbot rechtfertigen würde, erklärte der Staatsrat seine Entscheidung.
  • Schlussendlich ist der Rat nicht von dem durch die Exekutive vorgebrachten Sicherheitsargument überzeugt. Für die Regierung führt die Ähnlichkeit von Blüten und Blättern von Cannabis „ohne psychoaktive Wirkung“ und jenen, die in der Tat derartige illegale Eigenschaften „aufweisen“ zu dem Risiko, dass hierdurch die Arbeit der Polizei erschwert würde und so die „Wirksamkeit der Drogenpolitik beeinträchtigt werden könnte“. Heutzutage gibt es jedoch „kostengünstige Schnelltests“, mit denen sich zwischen den Produkten unterscheiden lässt, indem der vorhandene THC-Gehalt analysiert wird, argumentierte der Rat und wies damit auch diesen Einwand der Behörden zurück.
In Frankreich wird der Verkauf von CBD-Blüten endgültig erlaubt
CBD-Produktgeschäft in Frankreich

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat bereits seine Zustimmung gegeben

Diese so ersehnte Entscheidung ist ein Sieg für die Fachleute, die CBD-Blüten in dem Land der Gallier anbieten und stellt gleichzeitig einen schweren Schlag für die repressiven Regierungsmaßnahmen gegenüber der Cannabispflanze dar. Außerdem stimmt dies mit der Analyse des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) überein, der bereits im November 2020 in dem „Kanavape“-Urteil (das nach einem CBD-Vaper benannt wurde) verfügte, dass „CBD weder eine psychoaktive Wirkung noch schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu haben scheint“.

Außerdem hat der europäische Gerichtshof nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs, der ersten der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, das Verbot von CBD in Frankreich als nicht rechtmäßig eingestuft, da es in verschiedenen anderen europäischen Märkten erlaubt ist. Die „Court de Cassation“, der oberste Gerichtshof der französischen Justiz verfuhr ebenso und hat im Juni 2021 entschieden, das rechtmäßig in der EU erzeugtes CBD auch in Frankreich verkauft werden könne. Dies führte dazu, dass zahlreiche CBD-Läden in dem Land geöffnet werden konnten, die nach dem Verbotserlass der Regierung einige Monate später die Kontinuität ihres Geschäft in Gefahr sahen.

Was ist jetzt zu erwarten?

Jetzt muss eine neue Befragungsphase der CBD-Händler durch die Behörden stattfinden, um den Erlass vom 30. Dezember 2021 neu zu verfassen und die Überwachung des Markts mit Blättern und Blüten mit geringem THC-Gehalt zu fördern. So können alle Akteure der französischen CBD-Branche, die derzeit über 30.000 Arbeitsplätze bietet, ihre Aktivität mit der Ruhe, die sich durch die Legalität ergibt, ausüben und so der Branche außerdem durch das Wohlwollen der Finanzinstitutionen einen neuen Wirtschaftsaufschwung bescheren.

Mit der endgültigen Klärung der rechtlichen Unklarheiten bezüglich dieser Substanz, die in Frankreich 2014 begannen, ermöglicht der Staatsrat den Aufbau einer wirtschaftlich nachhaltigen Hanfbranche, die laut Vertretern der Branche Ende 2022 geschätzt 2000 CBD-Läden im Land umfasst. Der Umsatz der Branche wird von den Gewerkschaften auf 500 Millonen Euro geschätzt, wovon über die Hälfte allein auf CBD-Blüten entfällt. Daher sind die Auswirkungen dieser Entscheidung von besonderer Bedeutung und zwar sowohl für die Wirtschaft als auch für die Freiheit der Konsumenten.

Komplette Neuigkeiten: https://www.conseil-etat.fr/actualites/cbd-annulation-de-l-arrete-interdisant-la-vente-des-fleurs-et-feuilles-de-cannabis-sans-proprietes-stupefiantes

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